Einheitliche Linie zeichnet sich nach der heurigen Gesetzesänderung unter den Bundesländern nicht ab. Mehrere Länder lehnen die Abgabe ab.
Einheitliche Linie zeichnet sich nach der heurigen Gesetzesänderung unter den Bundesländern nicht ab. Mehrere Länder lehnen die Abgabe ab.
Eine im April beschlossene Novelle im Nationalrat ermöglicht es den Bundesländern, Leerstandsabgaben effektiv einzuheben. Zuvor war das den Ländern nur eingeschränkt möglich. Wer ohne triftige Gründe nicht vermietet, soll demnach eine Buße zahlen. Die Maßnahme soll der Bekämpfung von Wohnungsnot dienen. Seit der Reform zeichnet sich eine einheitliche Linie unter den Ländern nicht ab.
„Wir sind generell skeptisch, was neue Steuern anlangt. Und Steuern auf Eigentum sehen wir noch viel kritischer. Deshalb sehen wir diesbezüglich keinen Handlungsbedarf, in Niederösterreich tätig zu werden“, sagte ÖVP-KlubobmannWien will die Abgabe derzeit ebenfalls nicht einführen, auch wenn die SPÖ nicht völlig abgeneigt ist. Allerdings fordert sie vom Bund klare Richtlinien für die Einführung ein.
In Tirol gibt es eine Leerstandsabgabe seit Jänner 2023. Sie war von der damaligen schwarz-grünen Landesregierung eingeführt worden und sieht Abgaben je nach Wohnungsgröße in Höhe von mindestens zehn Euro bis maximal 215 Euro pro Monat vor. Sie blieb bisher deutlich unter den Erwartungen, da lediglich 900 leer stehende Wohnungen bis zum Meldestichtag 30. April 2024 angegeben wurden.
Das Land Salzburg gibt Gemeinden seit 1. Jänner 2023 die Möglichkeit, eine Abgabe auf leer stehende Wohnungen einzuheben. Die Regelung bietet allerdings zahlreiche Ausnahmen. Zudem wird der Leerstand nicht systematisch erhoben, die Eigentümer melden sich selbst bei den Gemeinden.
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