Das Rentenalter für Frauen und die 13. Pension: Ein Rechenfehler sorgt für Diskussionen. Die Schweizer haben mehr im Versicherungstopf als berechnet.
Das Rentenalter für Frauen und die 13. Pension: Ein Rechenfehler sorgt für Diskussionen. Die Schweizer haben mehr im Versicherungstopf als berechnet.
Ein Rechenfehler als positive Überraschung: Das Schweizerische Bundesamt für Sozialversicherungen musste vor einigen Tagen mit einer Richtigstellung an die Öffentlichkeit gehen, die seitdem für Grundsatzdiskussionen sorgt. Im Mittelpunkt stehen die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung . Das BSV rechnete die Prognosen für die AHV-Renten offenbar mit zumindest zwei fehlerhaften Formeln aus.
Dem Bundesamt dürfte bereits Mitte Mai aufgefallen sein, dass bei den Berechnungen etwas nicht stimmen kann. Die zuständige Bundesrätin, Elisabeth Baume-Schneider, wurde allerdings erst zwei Monate später benachrichtigt. Sie hat nun eine Untersuchung angekündigt; bis zum Ende dieses Jahres soll herausgefunden werden, wie es zu diesem Fehler kommen konnte. Die Berechnung, auch wenn sie die künftigen Renten betrifft, hat jedoch auch eine politische Tragweite.
Zur Finanzierung der zusätzlichen Pensionsauszahlung stellt die Politik viele Überlegungen an, allerdings ging man bisher eben davon aus, dass das AHV-Defizit viel größer ausfallen würde. Nach Bekanntwerden des Rechenfehlers hat die Gewerkschaft eine frühere Ausbezahlung der 13. Pension ins Spiel gebracht – und zwar schon im kommenden Jahr anstatt erst in zwei Jahren. Baume-Schneider winkt allerdings ab.
Ob die Abstimmungsergebnisse im Nachhinein für nichtig erklärt werden, bleibt derweil offen. Bisher ist ein derartiger Fall nur ein Mal eingetreten: 2016 hatten die Christdemokraten die Volksinitiative „Gegen die Heiratsstrafe“ lanciert. Sie argumentierten, dass verheiratete Paare – im Vergleich zu Lebensgemeinschaften – steuerlich benachteiligt würden. Die Initiative scheiterte knapp.
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