René Benko stellt beim Landesgericht Innsbruck einen Antrag auf Insolvenz. Er reagiert damit auf einen entsprechenden Antrag der Finanzprokuratur gegen ihn.
René Benko stellt beim Landesgericht Innsbruck einen Antrag auf Insolvenz. Er reagiert damit auf einen entsprechenden Antrag der Finanzprokuratur gegen ihn.in Finanznöten. Der Unternehmer hat am Donnerstag einen Antrag auf Insolvenz am Innsbrucker Landesgericht eingebracht. Das Landesgericht Innsbruck bestätigte der „Presse“ auf Anfrage, dass es einen Eigenantrag auf Insolvenz des Unternehmers René Benko gibt, über den noch entschieden werden muss.
Bei dem von Benko am Dienstagabend eingebrachten Antrag handelt es sich jedoch nicht um einen Antrag auf Insolvenz als Privatperson, sondern auf Insolvenz des Einzelunternehmers René Benko. Allerdings haftet Benko mit seinem ganzen Privatvermögen für allfällige Passiva aus seiner Tätigkeit als Einzelunternehmer. Ob der jetzige Insolvenzantrag somit auch eine Aussage darüber gibt, wie es um die privaten Finanzen von Benko bestellt ist, ist somit etwas unklar.
René Benko reagiert damit auf einen Insolvenzantrag der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich gegen ihn. Dieser Antrag der Finanzprokuratur soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Die dritte Million des in Tranchen geflossenen Betrags soll bereits von dritter Seite gekommen sein.
Doch was ist die Logik dahinter, auf den Antrag der Finanzprokuratur mit einem eigenen Antrag zu reagieren? „Taktisch könnte dahinterstecken, dass ein Konkursverfahren abgewendet und ein Sanierungsverfahren eröffnet wird“, sagt dazu Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform. Auch bei den bereits in die Insolvenz geschlitterten Signa-Gesellschaften gab es immer den Versuch, möglichst ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zu schaffen.
Die Kreditschützer hatten im Vorfeld erwartet, dass die Entscheidung über den Insolvenzantrag mehrere Wochen in Anspruch nehmen werde. Angesichts des nun gestellten Eigenantrags könnte dies nun wesentlich schneller erfolgen.
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