Acht Monate bedingte Haft wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss – so lautet das am 23. Februar dieses Jahres mündlich verkündete Urteil gegen Sebastian Kurz. Nun liegt der Spruch in...
Acht Monate bedingte Haft wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss – so lautet das am 23. Februar dieses Jahres mündlich verkündete Urteil gegen Sebastian Kurz. Nun liegt der Spruch in Schriftform vor. Darauf hat die Verteidigung dringend gewartet. Sie wird nun mittels voller Berufung gegen die Verurteilung ankämpfen.Sebastian Kurz
Entscheidend ist dieser Schritt deshalb, weil ab Vorliegen des schriftlichen Urteils die Frist für ein Rechtsmittel zu laufen beginnt. Kurz hat nun vier Wochen Zeit, die bereits von ihm angemeldete volle Berufung auch tatsächlich auszuarbeiten. Und dabei ist es unerlässlich, die schriftlichen Ausführungen genau zu analysieren.
Die Teilfreisprüche ergingen, weil sich bestimmte Vorwürfe nicht erhärten ließen. Dass Kurz auch über die Öbag-Vorstandsbestellung und auch über eine Absprache des vormaligen Finanzamts-GeneralsekretärsNachdem die Teilfreisprüche verkündet worden waren, brach eine juristische Debatte darüber aus, ob der Richter hier nicht eine „Fleißaufgabe“ gemacht habe.
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