In den kommenden Tagen werden die Österreicher auch in den Tälern in der Früh von Schnee begrüßt. Was jetzt wichtig ist.
" - dieser Satz könnte in den kommenden Tagen in ganz Österreich öfter fallen. In vielen Landesteilen wurde bis in die Täler Schneefall angekündigt.Auf das Verständnis des Arbeitgebers, kann man bei dieser Erklärung für die Verspätung aber nur hoffen. Denn eigentlich ist es Pflicht, angekündigte Wetterkapriolen und daraus resultierende Verkehrsverzögerungen auf der Fahrt zur Arbeit mit einzuberechnen.
„Unabhängig von Schnee, Eis und Glätte haben Angestellte die Pflicht, pünktlich an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen“, erläutert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Sie tragen das sogenannte Wegerisiko, wenn es auf dem Arbeitsweg zu Verzögerungen kommt.“ Dieses Wegerisiko meint, dass man sich im gegeben Fall eben früher auf den Weg machen.erscheinen, könnte der Chef theoretisch den Lohn kürzen.
In der Praxis reicht es aber meistens, den Arbeitgeber rechtzeitig für die Verspätung zu informieren und die verpassen Zeit wieder einzuarbeiten. Dann kann man möglicherweise auch einen Tag im Home Office vereinbaren.
aut der seit 2023 geltenden Neufassung der EU-Verordnung‚ über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, entfällt ein Anspruch bei höherer Gewalt wie extremen Witterungsbedingungen", sagt Rechtsexpertin Brandl."Normales" jahreszeitbedingtes Wetter - also etwa Schnee im Winter - ist damit aber nicht gemeint.
Die MA48 ermahnt außerdem noch zum logischen Denken:"Liegt Schnee und ist es eisglatt, plädieren die 48er für die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Bitte winterliches Schuhwerk tragen, vorsichtig gehen und die Geschwindigkeit beim Fahren an die winterlichen Verhältnisse anpassen". Wer dann noch daran denkt, rechtzeitig die Wetterprognose zu überprüfen, kann den Schnee genießen und muss sich nicht darüber ärgern.
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