Rot-Weiß-Rot-Karte plus steht künftig Ukraine-Flüchtlingen offen

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Auch nach Auslaufen der aktuellen EU-Regelung soll für Vertriebenen aus der Ukraine ein freier Arbeitsmarktzugang bestehen.

Auch nach Auslaufen der aktuellen EU-Regelung soll für Vertriebenen aus der Ukraine ein freier Arbeitsmarktzugang bestehen.

Freilich können die Rot-Weiß-Rot-Karte plus nur jene Ukrainer beantragen, die in den vergangenen zwei Jahren zumindest zwölf Monate gearbeitet haben. Damit gibt es eine gewisse Besserstellung gegenüber anderen Gruppen, die 21 Monate Beschäftigung während der abgelaufenen 24 Monate vorweisen müssen. Dass die Beschäftigungsquote damit eher gering ist, bestätigte Kocher. Gerade deshalb wolle man ein Signal senden, dass man auch dauerhaft hier bleiben könne, wenn man das wolle. Denn die Verlängerung der Karte sei immer möglich. An sich wird sie für drei Jahre ausgestellt, wenn man zwei Jahre regulär im Land ist und ein Modul der Integrationsvereinbarung absolviert hat. Auch Angehörige können von der Karte profitieren.

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