Der USB-Ladeanschluss von neuen elektronischen Kleingeräten muss ab sofort verpflichtend dem USB-C-System entsprechen. Das Stichdatum 28. Dezember 2024 betrifft Geräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Tastaturen, Mäuse, Digitalkameras, tragbare Lautsprecher, tragbare Spielekonsolen, E-Reader und Navigationsgeräte.
Der USB-Ladeanschluss von neuen elektronischen Kleingeräten muss ab sofort verpflichtend dem USB-C-System entsprechen. Das Stichdatum 28. Dezember 2024 betrifft Geräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Tastaturen, Mäuse, Digitalkameras, tragbare Lautsprecher, tragbare Spielekonsolen, E-Reader und Navigationsgeräte. Ab Ende April 2026 gelten die Vorgaben auch für Notebooks – damit wird eine EU-Richtlinie nach langen Jahren umgesetzt.
Die Einigung lief 2014 aus. Die Industrie legte erst 2018 einen neuen Vorschlag vor, der laut EU-Kommission aber nicht als zufriedenstellend angesehen wurde. Auch das EU-Parlament forderte deshalb wiederholt ein gesetzliches Eingreifen.Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass ab Herbst 2024 in der EU alle neuen Handys, Tablets und Digitalkameras über einen USB-C-Anschluss geladen werden können.
Micro-USB wurde mittlerweile ohnehin fast überall von USB-C abgelöst. Die Vorteile gegenüber dem Apple-Stecker liegen auf der Hand: USB-C kann Daten deutlich schneller übertragen und für zahlreiche andere Zwecke verwendet werden, auch das Aufladen des Akkus geht damit schneller, solange Handy und Ladegerät die Geschwindigkeit unterstützen.
Unter der EU-Richtlinie sollen Neugeräte zudem immer auch ohne ein beigelegtes Ladegerät angeboten werden. Auf der Verpackung müssen die Hersteller angeben, welche Leistung das Gerät zum Laden benötigt und ob es schnelles Laden unterstützt.Die neuen Vorgaben sollen den Elektroabfall in der EU jährlich um fast 1.000 Tonnen senken und Tausende Tonnen CO2 einsparen.
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