Im Korruptionsverfahren gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz, Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid und andere schließt sich die Finanzprokuratur als Privatbeteiligte an.
Im Korruptionsverfahren gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz, Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid und andere schließt sich die Finanzprokuratur als Privatbeteiligte an.
Während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bei den Ermittlungen in der ÖVP-Inseraten-Affäre nur langsam vom Fleck kommt, grätscht nun die Finanzprokuratur, sozusagen die Anwältin und Beraterin der Republik, hinein. Sie schließt sich dem laufenden Strafverfahren als sogenannte Privatbeteiligte an. Das heißt: Sie macht einen Schaden geltend und will das Geld zurückhaben.
, vom seinerzeitigen Schmid-Mitarbeiter Johannes P. und von der Meinungsforscherin Sabine Beinschab. Die Summen sind ganz ordentlich: Bei Schmid und Johannes P. sieht die Prokuratur einen Schaden von 2,7 Millionen Euro. Und behält sich eine Ausdehnung vor. Bei Beinschab sind es 287.400 Euro. Auch hier ist eine Erhöhung der Forderung noch möglich. Ob es je zu gerichtlichen Zusprüchen kommen wird, also ob auf diesem Weg Gelder fließen werden, ist freilich offen.
Beinschab hat ja mittlerweile den Kronzeugen-Status bekommen. Ihr bleibt also ein langwieriger Strafprozess samt einer drohenden Verurteilung erspart. Dies allein schützt sie aber nicht vor der nun durch die Prokuratur erhobenen finanziellen Schadenersatzforderung.
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