Der Beschluss vom Landesgericht Innsbruck ist bereits rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Trient verdächtigt Benko, „Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung“ zu sein.
Der Beschluss vom Landesgericht Innsbruck ist bereits rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Trient verdächtigt Benko, „Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung“ zu sein.durch die Staatsanwaltschaft Trient steht nun endgültig fest, dass der ehemalige Multimilliardär nicht ausgeliefert wird.
Der Grund: Bei Benko handelt es sich bekanntermaßen um einen österreichischen Staatsbürger. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. Der Beschluss war genau so erwartet worden, es handelte sich lediglich um eine formale Sache. Schließlich besteht eine im Verfassungsrang stehende Bestimmung, dass österreichische Staatsbürger wegen mutmaßlicher Delikte, wegen derer gegen sie auch im Inland ermittelt werden kann, nicht ausgeliefert werden dürfen.
Die Staatsanwaltschaft Trient verdächtigt Benko, „Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung“ zu sein, die mit dem Ziel gegründet wurde, Konzessionen und Genehmigungen zu erlangen, um daraus ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen, geht aus den Ermittlungsakten hervor.
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