Der große Reisekonzern FTI ist insolvent. Zahlreiche Vorarlberger sind betroffen. Doch welche Rechte haben Urlauber? Und wo können sie sich melden?
Der große Reisekonzern FTI ist insolvent. Zahlreiche Vorarlberg er sind betroffen. Doch welche Rechte haben Urlaub er? Und wo können sie sich melden? Die FTI Touristik stellte am Montag einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz verfahrens. Künftige Reisen sind abgesagt oder werden nur noch teilweise durchgeführt. Herburger-Reisen-Inhaber Klaus Herburger spricht gegenüber VOL.AT von einem"Hammer".
self all Open preferences. Was gehört alles zu FTI? "Bei uns haben sich noch keine Betroffenen gemeldet oder uns gewarnt", erklärt Burtscher gegenüber VOL.AT. Auch die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer wurden von der kurzfristigen Information über die Insolvenz überrascht.
Wenn die Pauschalreise schon angetreten wurde Auf der Webseite des insolventen Reiseveranstalters werde auch erklärt, was man tun könne, wenn man die Reise schon angetreten habe und Leistungen am Urlaubsort nicht mehr zur Verfügung stehen."Hier werden Kunden dann gebeten, sich an den deutschen Reisesicherungsfond zu wenden", verdeutlicht die Konsumentenberaterin.
Was tun, wenn man beim insolventen Reiseanbieter gebucht hat? ©Symbolbild: Canva Was tun bei Individualreisen? Wenn man eine Individualreise gebucht habe – nur Flug oder nur Hotel – werde auf der Webseite in Aussicht gestellt, dass man die Fälle prüfen werde:"Man wird prüfen – insofern eine Zahlung schon direkt an den Veranstalter geleistet wurde – ob die Leistung auch in Anspruch genommen werden kann oder nicht", schildert Burtscher.
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