Um Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen, sollen Personen, die nach dem Regelpensionsalter neben der Pension weiterarbeiten, künftig bis zu einer gewissen Verdienstgrenze keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen.
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Zugleich wird der Bonus für jene Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Antrittsalter nicht in Pension gehen und weiterarbeiten, von 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. Nachdem der Malus für einen vorzeitigen Pensionsantritt bereits auf 5,1 Prozent erhöht worden sei, werde nun mit der Anhebung der Zuschläge für einen späteren Antritt das Bonus-Malus-System ausgeglichen, so der ÖVP-Klubobmann,"länger arbeiten zahlt sich aus".
Zur Erleichterung von Vollzeitarbeit soll es künftig für Teilzeitbeschäftigte einen Rechtsanspruch auf eine rechtzeitige Information, wenn im Betrieb Vollzeitstellen ausgeschrieben werden, geben. Wenn dies nicht geschieht und daher keine Bewerbung auf die Vollzeitstelle möglich ist, sollen die Arbeitnehmer Schadenersatz in Höhe von 100 Euro geltend machen können.
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