Rechnungshof kritisiert Haftbedingungen in Justizanstalten

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Der Rechnungshof (RH) kritisiert in zwei am Freitag veröffentlichten Berichten ('Follow-up-Überprüfung zur Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs' und 'Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz') die Haftbedingungen in den heimischen Justizanstalten (JA).

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Im Vorjahr lag die Beschäftigungsquote in der JA Wien-Simmering etwa bei mageren 69 Prozent, in der JA Gerasdorf dagegen bei 94 Prozent. Grundsätzlich konnte die durchschnittliche Beschäftigungsdauer im überprüften Zeitraum laut Rechnungshof auch nicht nachhaltig gesteigert werden. Im Jahr 2022 betrug sie 3,16 Stunden pro Werktag und Häftling.

Dabei seien ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten in Form von Arbeit oder Ausbildung wesentliche Faktoren für ein positives Anstaltsklima und die Resozialisierung der Häftlinge, zu dem die Justizanstalten an sich gesetzlich verpflichtet sind. Folglich müsse verstärkt in die Personalentwicklung investiert werden, empfehlen die RH-Prüferinnen und -Prüfer, die eine weitere Verschärfung der Personalsituation befürchten.

Was den Maßnahmenvollzug betrifft, vermisst der Rechnungshof ungeachtet des am 1. März 2023 in Kraft getretenen Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes die Umsetzung jener Punkte,"die sicherstellen sollten, dass strafrechtlich untergebrachte Personen adäquat und zeitgemäß behandelt und betreut werden".

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