Rechnungshof enthüllt unzulässige Spende an ÖVP

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 Rechnungshof enthüllt unzulässige Spende an ÖVP
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2022 sollen im Bundeskanzleramt durch die Betreuung der Kanzler-Accounts über 50.000 Euro an Personalkosten angefallen sein.

Schon Ende Oktober veröffentlichte der Rechnungshof den Rechenschaftsbericht der Grünen für 2022 – mit dem aufsehenerregenden Ergebnis, dass Vizekanzler Werner Kogler und Justizministerin Alma Zadić auf ihren mit Steuergeld finanzierten Insta-Accounts auch Werbung für die eigene Partei machten. 59.203 Euro sollen dadurch als unzulässige Spende geflossen sein –

Diese wurden dem Bundeskanzleramt allerdings nicht von der Partei vergütet, was heißen würde, dass dieser Betrag der ÖVP zugutekam. Nach Ansicht des Rechnungshofs liegt also eineDie Partei nutzte öffentliche, also mit Steuergeld finanzierte Personalressourcen für ihr eigenes Medium. Die Partei konnte durch den Einsatz öffentlicher Mittel zusätzliche Follower generieren und daher von einem erhöhten Werbewert ihrer parteipolitischen Inhalte profitieren.Die gesetzlichen Regelungen, was die Vermischung von Ressourcen der öffentlichen Hand und einer politischen Partei angeht, sind in Österreich leider nicht klar. Immer wieder kommt es durch die fehlende Trennung dieser Sphären zu Konflikten.

Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht liegt weiters vor, weil die FPÖ 54.242 Euro an Presseförderung für ihre"Neue Freie Zeitung" nicht im Rechenschaftsbericht offenlegte. Zu gering dargestellt sollen die Beträge der Inserate sein.

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