Autorowdies übersahen Radfahrer und rammten ihn erst leicht, dann voll. Auch das Opfer war aber nicht fehlerfrei unterwegs.
Die grellgelbe Sportjacke war nicht genug. Ein Radfahrer, der eines späten Sommerabends auf der Loferer Bundesstraße in St. Johann in Tirol unterwegs war, wurde von zwei Autofahrern übersehen. Der eine touchierte ihn nur, der andere rammte ihn voll, sodass er wenige Tage später an den Folgen des Unfalls starb.
Der Oberste Gerichtshof hatte nun zu prüfen, ob die beiden Vorinstanzen ein mögliches Mitverschulden des Radfahrers richtig einschätzten – und entschied anders als diese. Das bekommen die Hinterbliebenen zu spüren. Der Radfahrer fuhr ein Mountainbike ohne Lichter und Rückstrahler. Immerhin trug er – man schrieb den 10. August, es war 21:20 Uhr und schon fast ganz dunkel – eine auffällige gelbe Jacke. Der Unfall passierte, nachdem ein Autofahrer den Radler im eigenen Lichtschein wahrgenommen hatte, bremste und zum Überholen blinkte. Denn in dem Moment näherten sich „sehr zügig und rasant mit zumindest 100 km/h“ von hinten ein Audi und nur 12–13 Meter dahinter ein BMW. Der Audifahrer bremste zwar heftig, deutete aber das Blinkzeichen falsch: nämlich als Signal dafür, dass der Vorausfahrende den ebendort beginnenden Links-Abbiegestreifen benützen wollte. Er überholte rechts und erwischte, als das Auto vor ihm „plötzlich und ruckartig“ ebenfalls nach rechts fuhr und er auswich, den Lenker des Radlers. Der verlor das Gleichgewicht und wurde, weit schlimmer noch, vom BMW am Hinterrad gerammt und durch die Luft geschleudert. Der Audi- und der BMW-Fahrer hatten sich grob „verkehrswidrig“ verhalten, wie auch der OGH bestätigte: Nur mit Abblendlicht unterwegs, waren sie zu schnell, um auf Sicht zu fahren, sie waren nicht aufmerksam genug, und der eine war beim Rechtsüberholen zu unvorsichtig, der andere hatte einen zu geringen Tiefenabstand. Den Radler selbst – er hinterließ eine Frau und drei Töchter – hielten das Landes- und das Oberlandesgericht für völlig schuldlos: Zwar habe er gegen die Beleuchtungspflicht verstoßen; das hätte aber keine Rolle gespielt, weil die beiden Autofahrer den Radler kurz im Lichtkegel des ersten Pkw hätten sehen können.Jeden Tag. Überall.
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