Insgesamt drei Jahre dauerte ein Ermittlungs- und Justizverfahren gegen eine 47-Jährige, die sich im Sinne des Verbotsgesetzes schuldig gemacht haben soll. Am Landesgericht Korneuburg wurde vorerst zum letzten Mal in diesem Fall verhandelt. Eine Leseübung für die einen, eine Schreibaufgabe für die anderen.
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„Brauner“ Humor ist mindestens so degoutant wie das assoziierte Ausscheidungsprodukt. Da muss die Oma im Hühnerstall in Gestalt von Adolf Hitler als g'schmeidiger Opa genauso herhalten wie ein Delfin, der sich auch nicht gegen sein Antlitz als „Führer“ wehren kann, ebenso wie sein Artgenosse, der Osterhase. Da kriegt sogar der „Gröfaz“ lange Ohren. Was vermeintlich unappetitlich, aber harmlos klingt, ist schlicht der Straftatbestand nach dem Paragrafen 3g des Verbotsgesetzes.
Ein Einspruch der Staatsanwaltschaft bezüglich der Strafhöhe ließ das Oberlandesgericht zu einer anderen Entscheidung kommen: 20 Monate bedingte Freiheitsstrafe lautete nun das rechtskräftige Urteil für die 51 Straftaten. Nun kam es zu Teil zwei dieses Prozesses und den restlichen 100 Anklagepunkten. Die übrigen 45 ursprünglich vorgeworfenen Fakten befand dann wohl auch die Staatsanwaltschaft als zu leicht, um acht Geschworene zu überzeugen.
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