Der 61-jährige Angeklagte soll ein verwandtes Mädchen missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 61-jährige Angeklagte soll ein verwandtes Mädchen missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.ein 61-jähriger gebürtiger Bosnier zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, sich an sieben großteils unmündigen Nichten und Großnichten vergangen zu haben. Derwurde am Freitag in einem der sieben Fälle schuldig gesprochen, die anderen sechs Fälle wurden ausgeschieden und werden nachverhandelt.
Der gebürtige Bosnier soll seine Verwandten über einen Zeitraum von 26 Jahren sexuell missbraucht, vergewaltigt und mit dem Tod bedroht haben. Diese Handlungen seien sowohl in Kärnten als auch im Haus des Angeklagten in Bosnien geschehen. Mehrere der Betroffenen hatten versucht, sich ihren Eltern anzuvertrauen, wurden jedoch als Kinder nicht ernst genommen. Eine der Betroffenen sagte bei Gericht aus, dass sie eine posttraumatische Belastungsstörung von diesem Vorfall erlitten habe, das Gericht ordnete diesbezüglich ein Gutachten an.Der Gutachter attestierte der Betroffenen tatsächlich eine PTBS, weshalb sich das Strafmaß für den 61-Jährigen auf fünf bis 15 Jahre Haft verlängerte.
Der Schöffensenat sprach den Angeklagten schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie zur Zahlung der Privatbeteiligtenansprüche in Höhe von 38.040 Euro.betonte den"außergewöhnlich hohen Schuldgehalt" des Angeklagten, der Höchststrafe entging er aufgrund seiner Unbescholtenheit. Die Verteidigung legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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