Peter Pilz vor Gericht: „Haben uns selbst das Recht gegeben, aus Akten zitieren zu dürfen“

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Dem früheren Nationalratsabgeordneten wird verbotene Veröffentlichung und üble Nachrede vorgeworfen. Die Verhandlung wurde vertagt.

Dem früheren Nationalratsabgeordneten wird verbotene Veröffentlichung und üble Nachrede vorgeworfen. Die Verhandlung wurde vertagt.wegen verbotener Veröffentlichung und übler Nachrede verhandelt worden. Der Ex-Politiker wies die Vorwürfe als haltlos zurück. Sein Vorgehen sei „notwendig, richtig und rechtmäßig“ gewesen. Die Verhandlung wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt.

Auf Vorhalt von Richter Gerald Wagner, dass es dazu auch eine andere Rechtsmeinung gebe, verwies Pilz auf den Verfassungsjuristen Heinz Mayer, der seine Ansicht teile: „Ich habe nie bestritten, dass ich aus Akten aus dem Disziplinarrecht zitiert habe. Ich habe das aus guten Gründen getan.“ Mandatare könnten ihrer Aufgabe als Kontrolleure nicht nachgehen, „wenn wir derartigen Knebeln wie dem Beamtendienstrecht unterstellt wären.

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