Dienstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein historisches Urteil gefällt: Erstmals wurde Klimaschutz als Menschenrecht anerkannt.
Die Schweizer"Klimaseniorinnen" haben den Staat, wegen dessen Klimapolitik verklagt. Der EGMR gab ihnen recht.Mit Spannung wurde am Dienstag ein Urteil am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erwartet. Die Schweizer"Klimaseniorinnen" haben den Staat wegen dessen Klimapolitik verklagt. Der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg gab ihnen recht.
Der 2016 gegründete Verein"Klimaseniorinnen" hat den Staat wegen dessen Klimapolitik verklagt. Im Wesentlichen ging es bei der Klage um die Frage, ob ein Staat den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren muss, um die Menschenrechte der eigenen Bevölkerung zu schützen. Die Rentnerinnen argumentierten in ihrer Klage, dass vor allem die ältere Bevölkerung unter dem Temperaturanstieg durch den Ausstoß von Treibhausgasen leide. Weil die Schweiz zu wenig für den Klimaschutz tue, gefährde sie die Rechte der älteren Bevölkerung. Deshalb haben sie die Schweiz vor dem EGMR verklagt.Das Gericht hat der Klage nun stattgegeben. Dabei hat man eine Verletzung von Artikel 8 und 6 der Menschenrechtskonvention festgestellt.
Das Urteil hat eine große Signalwirkung. So müssen sich 46 Mitgliedstaaten des Europarats künftig danach richten. Der EGMR hat sich zwar zuvor schon mit Umweltauswirkungen wie Lärm oder Luftverschmutzung auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes.Wir hoffen auf ein Leiturteil, dass Klimaschutz eine menschenrechtliche Frage ist und nicht nur eine bloße Absichtserklärung.
Der Verfassungsgerichtshof hatte die Klage im Sommer aus formellen Gründen jedoch abgewiesen. Anwältin Michaela Krömer brachte die Klage daraufhin mit leichten Modifikationen erneut beim VfGH ein.Zahlreiche Starkregenereignisse haben im Sommer - wie hier im Bild im Raum Hochburg-Ach in Oberösterreich - zu Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurungen geführt.
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