Ein Teil der „Kirchensteuer“ darf ab nächstem Jahr für bestimmte Zwecke gewidmet werden. Wo führt das alles noch hin?
Ein Teil der „Kirchensteuer“ darf ab nächstem Jahr für bestimmte Zwecke gewidmet werden. Wo führt das alles noch hin?
Keine Ahnung, wozu das alles noch führen mag. Aber fest steht: Ab nächstem Jahr kann die Hälfte des Kirchenbeitrags, nicht alles, aber immerhin, gewidmet werden. Gewidmet für definierte Zwecke wie Pfarr-Kirche, Kultur-Kirche, Seelsorge-Kirche, Junge-Kirche, Familien-Kirche, Sozial-Kirche, Umwelt-Kirche, Verkündigungs-Kirche, Bildungs-Kirche und Welt-Kirche.
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