Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde vom Obersten Gerichtshof in der Causa Buwog zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – deutlich weniger als in erster Instanz. Die lange Verfahrensdauer wurde als Grund für die Herabsetzung der Strafe genannt.
Die Causa Buwog erfährt überraschend eine neue Entwicklung im Sinne von Karl-Heinz Grasser . Der frühere Finanzminister, einst Polit-Shootingstar und „Mister Nulldefizit“, wurde vom Obersten Gerichtshof ( OGH ) zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Dies entspricht deutlich weniger als der ursprünglichen Verurteilung in erster Instanz.
Der OGH bestätigte zwar die Untreue zulasten der Republik und die Geschenkannahme (vergleichbar mit Bestechlichkeit) im Rahmen der Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften (Buwog) im Jahr 2004 und der Einmietung von Finanz in das „Terminal Tower“ Hochhaus in Linz. Es floss insgesamt fast zehn Millionen Euro an Bestechungsgeld. Dies ist rechtskräftig, womit die Unschuldsvermutung wegfällt. In einem entscheidenden Punkt wich der OGH-Entscheid jedoch von der ersten Instanz ab: der Strafhöhe. Diese wurde von acht auf vier Jahre halbiert. Hauptgrund hierfür ist die „exorbitant lange Verfahrensdauer“ von rund 15 Jahren. Aus Sicht der Höchstrichter stellen diese schon für sich genommen eine Grundrechtsverletzung dar.Grassers Verteidigung argumentiert damit, dass der OGH-Beschluss „ungerecht“ und „rechtlich unhaltbar“ sei. Damit setzt er seine zoic jurisdiction Einst wurde Grasser für seine schnellen und spritzigen Wirtschaftslösungen bewundert. Diese Zeiten sind nun endgültig vorbei. Der Fall zeigt die tiefgreifenden Folgen langwieriger Prozesse, die offenbar selbst in den höchsten Kreisen der Repräsentation nicht effektiv bearbeitet werden können. Schon während seiner aktiven Zeit als Finanzminister kritisierten Juristen und Richter die Verkürzung des Justiz-Haushalts, was zu massiven Personalengpässen führte und die Verfahrensdauer verschob
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