Strafe rechtskräftig: Grasser muss nach OGH-Urteil ins Gefängnis

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Strafe rechtskräftig: Grasser muss nach OGH-Urteil ins Gefängnis
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Der OGH hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Ex-Finanzminister in der Causa Buwog bestätigt, das Strafmaß jedoch auf vier Jahre Haft halbiert. Grasser kündigte eine Beschwerde dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Karl Heinz-Grasser kündigte nach der Urteilsverkündung den Gang vor den EGMR an: „Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass ich zumindest auf europäischer Ebene mein Recht bekommen werde.“Der OGH hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Ex-Finanzminister in der Causa Buwog bestätigt, das Strafmaß jedoch auf vier Jahre Haft halbiert. Grasser kündigte eine Beschwerde dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Wien – Der Oberste Gerichtshof hat in der Causa Buwog die erstinstanzlichen Urteile für die Hauptangeklagten im Wesentlichen bestätigt und die ausgesprochenen Haftstrafen aufgrund der"exorbitant und unangemessenen Verfahrensdauer" halbiert. Der OGH reduzierte die Freiheitsstrafe für Ex-Finanzministervon sieben auf dreieinhalb Jahre.

Grasser und Meischberger sprachen nach der Urteilsverkündigung von einem Fehlurteil und kündigten eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an. Für Ex-Lobbyistwurde die Zusatzfreiheitsstrafe von sechs auf drei Jahre reduziert, 2 Jahre davon bedingt. Die rechtskräftig Verurteilten werden zeitnah eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten.senkte das Höchstgericht von zwei Jahren auf 12 Monate bedingt.

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