Die Arbeiterkammer klagte erfolgreich gegen eine Klausel in Mietverträgen, die den Baukostenindex für die Mietzinserhöhung heranzieht.
Mieterhöhungen von bis zu 14 Prozent haben Anfang 2022 Mieterinnen und Mieter auf den Plan gerufen: Für die jährliche Mietzinsanpassung wurde von der Prokop Immobilienverwaltung und der Belmar Privatstiftung der Baukostenindex für den Wohn- und Siedlungsbau herangezogen – und der bescherte den Mietern Steigerungen um bis zu 209 Euro auf die Monatsmiete. Der
Bereits im Erstverfahren wurden 37 der in den Mietverträgen enthaltene Klauseln von der Arbeiterkammer beanstandet. Bis auf eine Klausel hat das Gericht zugestimmt. Das Berufungsgericht verbot auch diese Klausel und der Oberste Gerichtshof gab der von den Beklagten eingebrachten Revision am 10. Oktober nicht statt. Die Baukosten-Klausel sei sachlich nicht gerechtfertigt und unzulässig.
Aber auch die Betriebskosten-Klausel der Beklagten wurde vom OGH als unklar formuliert und daher als rechtswidrig erklärt. Auch hier plant die AK einen Musterprozess gegen Prokop/Belmar zur Rückforderung überhöhter Betriebskosten, sollten diese nicht rückerstattet werden.
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