Der OGH entschied, dass die Wiener Linien auch dann haftbar sind, wenn ein Fahrgast den Notstopp missbräuchlich auslöst und dadurch eine Verletzung verursacht wird. Der Fall betraf eine Frau, die bei einer Vollbremsung der U-Bahn verletzt wurde, nachdem ein Unbekannter den Notstopp gezogen hatte.
Eine Wienerin wurde bei einer Vollbremsung der U-Bahn verletzt, klagte die Öffi-Betriebe. Der Fall zog sich bis vor den Obersten Gerichtshof.Die Wiener Linien haften manchmal auch für Dummheiten ihrer Fahrgäste – das stellte nun eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs klar. Ein Unbekannter hatte sich in Wien einen üblen Scherz erlaubt und in einer U-Bahn station missbräuchlich den Notstopp gezogen. Ein einfahrender Zug wurde dadurch stark abgebremst.
Schon das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien sahen den Fall anders. Durch das Verhalten des unbekannten Missetäters sei eine"außergewöhnliche Betriebsgefahr" ausgelöst worden – dafür haften die Öffis. Das sei beispielsweise bei einem Selbstmörder nicht anders, auch hier würden die Wiener Linien für verletzte Fahrgäste haften.Das sah nun auch der OGH so.
Trotz der Argumentation der Wiener Linien, dass die Bremsung durch ein"unabwendbares Ereignis" ausgelöst wurde, bestätigte der OGH, dass die Öffis für die daraus resultierende"außergewöhnliche Betriebsgefahr" verantwortlich sind und der Frau Schadenersatz sowie die Kosten des Revisionsverfahrens zahlen müssen
U-Bahn Unfall Haftung Wiener Linien OGH
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