Hannover/Bückeburg (lni) - Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat einen Antrag der AfD gegen die Landesregierung für unzulässig erklärt. Das teilte
Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat einen Antrag der AfD gegen die Landesregierung für unzulässig erklärt. Das teilte das Gericht in Bückeburg am Donnerstag mit. Der Antrag wurde demnach durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung verworfen.gegen die Landesregierung für unzulässig erklärt. Das teilte das Gericht in Bückeburg am Donnerstag mit.
Weiter teilte der Staatsgerichtshof mit, dass die AfD-Anträge aus sogenannten prozessualen Gründen keinen Erfolg hatten und der Staatsgerichtshof somit nicht darüber entschied, ob die Äußerungen in dem Interview inhaltlich einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht darstellen.Region Hannover
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