Am Freitag gab die Bundesregierung bekannt, was mit dem ''letzten Drittel'' aus der Abschaffung der Kalten Progression passiert. So viel mehr bekommen Sie ab 1. Jänner 2024.
Am Freitag gab die Bundesregierung bekannt, was mit dem ''letzten Drittel'' aus der Abschaffung der Kalten Progression passiert. So viel mehr bekommen Sie ab 1. Jänner 2024.
Jetzt, am Freitag, gab die Bundesregierung bekannt, was damit passieren soll: Konkret sollen die insgesamt 1,2 Milliarden Euro in die Anpassung der Tarifgrenzen und Absetzbeträge fließen.Die zweite Tarifstufe um in Summe 8,8 Prozent auf 20.818 EuroDie vierte Tarifstufe um in Summe 7,3 Prozent auf 66.612 Euro
Im Fall einer alleinerziehenden Angestellen, welche zwei Kinder unter 18 Jahren und ein Monats-Brutto-Einkommen von iHv 1.650 Euro hat, sieht die Entlastung wie folgt aus.Gesamtentlastung: 706 Euro
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