Die Bundesregierung sagte am Freitag, wie das "letzte Drittel" aus der Abschaffung der Kalten Progression genutzt wird.
Die Bundesregierung sagte am Freitag, wie das"letzte Drittel" aus der Abschaffung der Kalten Progression genutzt wird.
Die Abschaffung der Kalten Progression Anfang 2023 hat heuer jedem Arbeiter und Angestellten mehr Netto vom Brutto gebracht. Die Einkommensteuertarife werden jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst. Was mit dem"letzten Drittel" passiert, hat sie jetzt bekannt gegeben. Ein erheblicher Teil des verbleibenden Drittels fließt in die zusätzliche Anpassung der Tarifgrenzen und Absetzbeträge.• die dritte Tarifstufe um weitere um in Summe 7,6 %Weiters verkündet die Regierung die volle Anpassung der Absetzbeträge:
Die der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln unterliegenden Absetzbeträge sollen zu 100% an die Inflationsrate angepasst werden .Um Mehrleistung auch steuerlich anzuerkennen, soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren soll überdies der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen.
Außerdem sollen die im Jahr 2021 befristet eingeführten steuerlichen Regelungen betreffend Homeoffice-Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unbefristet verlängert werden.Der Kindermehrbetrag, der eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen darstellt, soll von 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden. Der höchstmögliche steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung soll von 1.000 Euro auf 2.
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