Bei besonders langwierigen Verfahren können bis zu 60.000 Euro fließen. Der Beschluss im Nationalrat fiel einstimmig.
Bei besonders langwierigen Verfahren können bis zu 60.000 Euro fließen. Der Beschluss im Nationalrat fiel einstimmig.
Der Kostenersatz für Strafverteidiger bei Freisprüchen steigt massiv. Dazu können künftig auch Mittel bezogen werden, wenn das Verfahren eingestellt wird. Einen entsprechenden Beschluss fasst der Nationalrat Freitagnachmittag einstimmig. Bei besonders langwierigen Verfahren können bis zu 60.000 Euro fließen. Entscheiden wird jeweils Richterin oder Richter.
Die Regelung im einzelnen: Bei Freispruch sollen die Pauschalhöchstsätze für die Bemessung des Verteidigungskostenbeitrags für Schöffen- und Geschworenenverfahren im Vergleich zu den bisherigen auf künftig 30.000 Euro versechs- bzw. verdreifacht werden. Beim Höchstsatz für Einzelrichterverfahren am Landesgericht ist eine Vervierfachung auf 13.000 Euro, für Verfahren vor den Bezirksgerichten eine Verfünffachung auf 5000 Euro vorgesehen.
Bei Einstellung wird der Betrag mit maximal 6000 Euro festgesetzt. Bei längeren bzw. komplexeren Verfahren soll aber die Summe auch hier um die Hälfte, bei „extremem Umfang“ des Verfahrens auf das Doppelte erhöht werden können.Lob kam von allen Seiten. VP-Mandatarin Johanna Jachs betonte, dass die Mittel von nunmehr 70 Millionen eine Verdreißigfachung darstellten. Dank richtete Justizministerin Alma Zadic diesbezüglich an den Finanzminister.
FP-Mandatar Philipp Schrangl sprach von einem „Meilenstein in der österreichischen Justizgeschichte“, Zadic davon, dass „etwas Großes gelungen“ sei. Zufrieden war auch die SPÖ, wenngleich deren Justizsprecherin
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