Der Fall Teichtmeister zeigt: Öffentliche Debatten über Straftaten haben eine wichtige Aufgabe. Sie sind die immer wieder nötige Feineinstellung des gesellschaftlichen Kompasses. Schweigen ist hier keine Option, schreibt judithbelfkih im Leitartikel.
Man muss nicht einmal selbst Kinder haben, um im sexuellen Missbrauch Minderjähriger einen der moralisch abstoßendsten Tatbestände zu erkennen. Kinder vor derartigen Übergriffen zu bewahren, ist eine der obersten Pflichten einer Gesellschaft. Ihr Schutz ist unverhandelbar und steht nicht zur Diskussion. Der Fall Florian Teichtmeister löst heftige Debatten um genau diese Schutzmechanismen aus - die rechtlichen, die gesellschaftlichen und die moralischen.
Doch wie sprechen über das schier Unaussprechliche? Ist hier von Kinderpornografie zu sprechen - oder verharmlost dieser sexuell aufgeladene Begriff gewaltsame Übergriffe? Trifft es die Formulierung 'Bilder sexuellen Missbrauchs' mehr - oder lauert hier eine sekundäre Viktimisierung, eine Re-Traumatisierung der Opfer?Öffentliche Debatten über Straftaten, vor allem über solche, die wir moralisch als verwerflich einstufen, haben eine wichtige Aufgabe.
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