Schöffen entscheiden wie Berufsrichter über Schuld und Strafe bei Gerichten. Dabei haben sie kein Fachwissen und kennen die Prozessakten nicht.
Tausende Laienrichter werden in diesem Jahr in Hamburg neu gewählt. Sind sie mit ihrer Aufgabe überfordert?
Sie seien aber auch ein „Risikofaktor“ und „Einfallstor für Komplikationen“, sagt der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Hamburg, Joachim Bülter. Als Beispiel nennt er einen Schöffen, der einfach nicht zur Urteilsberatung kam, weil er tablettensüchtig war. Dabei ist die Verantwortung der Schöffen groß. Verfahren können platzen, wenn Termine nicht eingehalten werden.
Der ehemalige Kammervorsitzende verweist darauf, dass in den Senaten am Oberlandesgericht nur Berufsrichter sitzen, weil die verhandelten Anklagen – etwa Staatsschutzdelikte wie Terrorismus – als zu komplex gelten. Ein Prozess wegen Kapital- oder Drogendelikten am Landgericht sei aber meist nicht weniger kompliziert. Über die Sinnhaftigkeit der Schöffenbeteiligung in Großen Strafkammern könne man diskutieren.
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