Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat am ersten Tag seines Prozesses wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss einen Freispruch beantragt.
Rückkehrgerüchte verstummen nicht Alte ÖVP, neue ÖVP Die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft seien nicht nachvollziehbar, sagte dessen Anwalt Otto Dietrich in seinem Plädoyer. Neben Kurz stehen auch die ehemalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner und sein Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen desselben Delikts vor Gericht.
Die Wahrheitsfindung in U-Ausschüssen sei genau so wichtig wie bei Gerichtsverfahren, hatte dagegen zuvor der Vertreter der WKStA beim Verlesen des Strafantrags betont. Ein parlamentarischer U-Ausschuss ziele wie ein Gerichtsprozess zwar nicht auf ein Urteil ab, schaffe aber die Entscheidungsgrundlage für mögliche politische Konsequenzen und sei von ganz entscheidender Bedeutung für die Gesetzgebung.
Kritik auf Strafantrag Harsche Kritik am Strafantrag an sich kam von Bonellis Verteidiger Werner Suppan. Er machte darauf aufmerksam, dass Aussagen der Ex-Minister Gernot Blümel und Hartwig Löger zu den Koalitionsverhandlungen über mehrere Absätze wortgleich seien - selbst in der Interpunktion."Diese Behauptung ist ein Fake, der Strafantrag ist ein Falschantrag", stellte der Verteidiger den Vorwurf der Manipulation in den Raum.
Gleich zu Beginn hatte Kurz' Verteidigung erfolglos einen Richterwechsel beantragt, da der Vorsitzführende Michael Radasztics nicht objektiv sein soll. Als Grund wurden dessen angebliche Kontakte zum ehemaligen Politiker Peter Pilz im Zuge des Eurofighter-Verfahrens genannt. Meinungen anderer hätten ihn nicht zu interessieren, argumentierte der Richter seine Abweisung des Antrags. Es gebe weder eine persönliche Beziehung noch ein Vertrauensverhältnis zu Pilz.
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