Der Prozess gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) beginnt am Mittwoch am Straflandesgericht Wien.
Ihm wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgeworfen. Wegen des gleichen Delikts angeklagt sind mit Kurz auch die ehemalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner sowie der Ex-Kabinettschef im Bundeskanzleramt, Bernhard Bonelli. Alle Angeklagten beteuern ihre Unschuld.
Verhandlungstermine und Zeugenbefragung Für die Verhandlung gegen insgesamt drei Angeklagte sind bisher drei Termine bis zum 23. Oktober anberaumt. Kurz hatte bereits in einer schriftlichen Gegenäußerung einen Freispruch verlangt. Der ehemalige Bundeskanzler wird möglicherweise erst am zweiten Verhandlungstag, dem Freitag, ausführlich zu Wort kommen, sollten die Eröffnungsvorträge der WKSA und der drei Verteidiger länger dauern.
Einschätzung zum Kurz-Prozess self all Open preferences. Ein Prozess unter Beobachtung Zeuginnen und Zeugen sind vorerst noch keine geladen - zu deren Befragung werden wohl weitere Verhandlungstermine ab November vonnöten sein. Die WKStA hat in ihrem schriftlichen, über 100 Seiten umfassenden Strafantrag die Befragung von nicht weniger als 18 Zeuginnen und Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung beantragt.
Glatz-Kremsner soll sowohl vor dem U-Ausschuss als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin im Ermittlungsverfahren der WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG wissentlich die Unwahrheit gesagt haben. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Das Medieninteresse am Prozess ist beachtlich. Aus Platzgründen musste das Kontingent für Medienschaffende eingeschränkt werden.
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