Kurz-Prozess: Schmids Befragung wird fortgesetzt

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Im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage im U-Ausschuss wird am Freitag erneut Thomas Schmid befragt – das Aufeinandertreffen zwischen dem Belastungszeugen und den Angeklagten geht damit in die zweite Runde.

Im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage im U-Ausschuss wird am Freitag erneut Thomas Schmid befragt – das Aufeinandertreffen zwischen dem Belastungszeugen und den Angeklagten geht damit in die zweite Runde. Am Montag wurde der frühere ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium stundenlang vom Richter und auch der Verteidigung befragt, am Ende war klar: Schmid belastet Kurz weiterhin schwer.

Das Verfahren gegen Kurz behandelt dessen Aussagen im „Ibiza“-U-Ausschuss. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Kurz vor, er hätte dort als Auskunftsperson insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und der Personalpolitik der Staatsholding ÖBAG falsch ausgesagt – Kurz sowie dessen Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli hätten deren Rolle bei der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand heruntergespielt – für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Auch in Sachen „Sideletter“, in dem ÖVP und FPÖ die Aufteilung bedeutender Posten festlegten, traten Widersprüche zutage. Konkret geht es um ein Personalpaket für die ÖBAG-Besetzung, das zwischen Schmid für die ÖVP und Ex-ÖBB-Vorstand Arnold Schiefer für die FPÖ ausverhandelt wurde. Im U-Ausschuss sagte Kurz aus, er habe „keine Ahnung, was die da vereinbart haben“.

Außerdem hielt die Verteidigung Schmid eine bisher unbekannte Chatnachricht vor, in der der Zeuge Kurz zu einem ZIB2-Interview anlässlich der Causa Beinschab gratulierte. „Das war ein sehr guter Auftritt mit Darlegung, wie es wirklich war“, habe Schmid in der angeblich selbstlöschenden Nachricht geschrieben. Bereits zuvor wollte der Richter wissen, wie die Fragen mit der gegenständlichen Causa zusammenhängen.

Zielscheibe für die Verteidigung war aber nicht nur Schmid, sondern auch die WKStA und deren Vorgehen. So soll Schmid exakt das ausgesagt haben, was in einer Anordnung der WKStA steht, selbst die Interpunktion sei dieselbe, wurde moniert. Er habe gelegentlich aus Dokumenten oder aus vorbereiteten Unterlagen zitiert, begründete Schmid die Gleichheit. Am Freitag dürften die Scharmützel zwischen Anklage und Verteidigung eine Fortsetzung erleben.

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