Bei Onlinekäufen lassen sich viele Kunden von Nutzerbewertungen beeinflussen. Doch viele Händler ignorieren laut einer aktuellen Untersuchung wichtige Informationspflichten.
Wer mit hochwertigen Nutzerbewertungen wirbt, muss auch dafür sorgen, dass gezielte Falschbewertungen aussortiert werden. Diesen Punkt erfüllt laut dem vzbv aber nur ein Bruchteil der Anbieter ausreichend, lediglich bei fünf Plattformen gab es hier nichts zu meckern.
Wer genau wissen will, welche Aussagekraft eine Bewertung hat, muss sich oft erst durch Unterseiten, Aufklappmenüs oder FAQs klicken, um einen Eindruck davon zu bekommen, was von der prominent platzierten Sterne-Bewertung zu halten ist. Teilweise bezogen sich die Hilfstexte auch nur auf Verkäufer, nicht auf ihre Kunden., die auf der Plattform falsche Bewertungen einspeisen lassen, um ihre eigenen Verkäufe anzukurbeln oder die Konkurrenz schlechtzumachen.
In Deutschland gelten seit einem Jahr explizite Regeln dafür, wie Händler Bewertungen verwenden dürfen. Das Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nachvollziehen können, welche Aussagekraft etwa eine Fünf-Sterne-Bewertung hat. Zum Beispiel soll transparent gemacht werden, ob man nur nach einem tatsächlichen Kauf bewerten kann und ob Bewertungen aus anderen Quellen miteinbezogen wurden.
Von den Verbraucherschützern untersucht wurden neben dem Marktführer Amazon Plattformen wie Otto.de, HolidayCheck und Eventim. Welche Firma genau welches Ergebnis erzielte, machte der vzbv nicht transparent. Gegen einige der Plattformen will der Verband nun aber rechtliche Schritte ergreifen, damit diese ihr Angebot nachbessern.
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