Das bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Kritik an der Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befreit nicht von der Beitragspflicht. Eine Frau aus Rosenheim hatte geklagt.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, dass subjektive Kritik an der Qualität und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keinen Grund darstellt, sich von der Beitragszahlung zu befreien. Das Gericht betonte, dass der Rundfunkbeitrag „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben“ wird. Dies basiert auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Das Gericht unterstrich zudem die im Grundgesetz verankerte Programmfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese schützt dessen „institutionelle Unabhängigkeit“ und bewahrt die Sender vor externen Einflüssen. Die Kontrolle über die Einhaltung der verfassungsmäßigen Vorgaben liegt allein bei den „plural besetzten Aufsichtsgremien“ der Sendeanstalten.
Das Urteil wurde bereits am 17. Juli gefällt, die schriftliche Begründung jedoch erst kürzlich veröffentlicht. Eine Revision wurde nicht zugelassen, aber die Klägerin kann noch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen., ZDF und Deutschlandradio, wird durch monatliche Gebühren von Privathaushalten, Unternehmen und Institutionen finanziert.
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