Die mutmaßlichen Verwicklungen der AfD-Richterin Malsack-Winkemann in den geplanten Umsturz zeigen: AfD-Mitglieder gehören nicht in den Staatsdienst.
Birgit Malsack-Winkemann im Gespräch mit dem jetzigen Parteichef Tino Chrupalla Foto: imago/Metodi Popow
Es fehle der Nachweis, dass die 58-Jährige „die Nähe von Parteimitgliedern sucht, die rechtsextremistische Ansichten vertreten“. Allein durch eine „xenophobe Haltung“ könne während eines Prozesses „jedenfalls nicht schon auf eine verfassungsfeindliche Einstellung der Antragsgegnerin geschlossen werden.“
Nach einem erfolgreichen Umsturz sollte Malsack-Winkemann offenbar Justizministerin werden und in einem Reichsbürger-Kabinett unter einem Monarchen dienen. Sie gilt als QAnon-Anhängerin und steht Verschwörungsideologien und Rechtsextremismus dann offenbar doch recht nahe. Wer hätte das gedacht. Man mag dem Gericht bei seinem problematischen Urteil vielleicht zugute halten, dass im Gegensatz etwa zum vergangene Woche erfolgreich in den Ruhestand versetzten AfD-Richter und Flügel-Obmann Jens Maier weniger verfassungsfeindliche Aussagen von Malsack-Winkemann bekannt waren – jedenfalls öffentlich. Das allein kann aber nicht der Maßstab sein.
Politisch geboten ist eine bereits mit großem Gestus angekündigte Reform des Disziplinarrechts. Aber auch die Justiz ist in der Pflicht: Aus der Treuepflicht von Beamt*innen heraus gilt es, den Staat – aktiv! – vor antidemokratischen Umtrieben zu schützen, zur Not gegen seine eigenen Repräsentanten.
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