Im Zivilprozess am Landesgericht Innsbruck kämpft der Masseverwalter von René Benko darum, auf das Vermögen der beiden Stiftungen seiner Mutter zuzugreifen. Der Anwalt Grabenweger vermutet, dass René Benko die Stiftungen tatsächlich kontrolliert. Ob die Gläubiger das Vermögen tatsächlich beanspruchen können, ist jedoch umstritten.
Am Landesgericht Innsbruck wird in einem Zivilprozess entschieden, ob die Gläubiger auf das Vermögen der zwei Stiftungen von Benkos Mutter zugreifen können. Im Strafrecht haben sie bessere Karten.soll bei der Haftverhandlung am vergangenen Freitag angeblich noch gehofft haben, dass diese für ihn positiv ausgeht. Nun verbringt er die Untersuchungshaft wie jeder andere U-Häftling. Um sechs Uhr beginnt sein Tag, denn um diese Zeit wird das Licht in den Zellen aufgedreht.
„Wenn Herr Benko die Stiftungsvorstände anweist, überweist meiner Mutter Geld, dann kann man daraus schließen, dass nicht die Stiftungsvorstände die Stiftung führen, sondern eigentlich Herr Benko“, so der Experte. Die beiden Privatstiftungen sind zu knacken, sagt der renommierte Anwalt Johannes Zink. Er vertritt mehrere geschädigte Signa-Investoren. „Sofern durch die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bewiesen werden kann, dass durch die Privatstiftungen und deren Organe Straftaten begangen wurden, nämlich nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, so haften die Stiftungen und deren Organe deliktisch“, sagt Zink zum KURIER.
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