Eine Senseler Arztpraxis hat einer Frau den Platz auf Warteliste verwehrt, weil sie nicht gegen Covid geimpft ist. Laut Arztamt mit Recht.
Im Schweiz er Kanton Freiburg wollte sich eine neu zugezogene Frau in einer Arztpraxis einschreiben. Doch ihre Anmeldung wurde abgelehnt. Der Grund: Sie ist nicht gegenempört."Ich werde also aufgrund meines Impfstatus diskriminiert und medizinische Leistungen werden mir verweigert. Unglaublich, unverschämt und inakzeptabel! Diese Vorgehensweise geht total gegen mein Rechtsempfinden", schreibt sie.Zur selben Zeit wandte sie sich mit ihrer Beschwerde an das Kantonsarztamt.
Auch die Arztpraxis begründet ihre Vorgehensweise gegenüber den"Freiburger Nachrichten" mit der Notwendigkeit, aufgrund der hohen Nachfrage sorgfältig zu selektionieren. Es sei ihnen besonders wichtig, dass die Ärzteschaft und die Patienten gut zueinander passen. Und die Erfahrung habe gezeigt, dass, die stark der"alternativen Schiene" folgen, häufig nach kurzer Zeit wieder die Praxis wechseln.
Anschließend betonte die Praxisleitung, dass der Anmelde-Fragebogen nach dem Vorfall angepasst worden sei. Es gehe nicht darum, Menschen zu diskriminieren. Auch langjährige Patientinnen und Patienten, die sich gegen eine Eine Arztpraxis in Freiburg hat eine Frau abgelehnt, weil sie nicht gegen Covid-19 geimpft ist, was die Frau als Diskriminierung empfindet
Das Kantonsarztamt unterstützt die Praxis, da Ärzte grundsätzlich das Recht haben, neue Patienten abzulehnen, und die Praxis betont, dass die Selektion aufgrund hoher Nachfrage und zur Vermeidung von häufigen Praxiswechseln erfolgt
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