Das Burgenland beschloss am Donnerstag einige Verschärfungen im Asyl-Recht. So werden etwa bei einem negativen Bescheid die Zahlungen eingestellt.
beim Landesparteitag der SPÖ Burgenland Anfang Oktober weitere asylpolitische Maßnahmen in seinem Bundesland angekündigt. Nun folgte im Landtag der Beschluss zur Umsetzung, das geht aus einer Presseaussendung der Burgenland SPÖ hervor.Eine Beschränkung der Grundversorgungsplätze auf 330 wurde bereits im November in der Landesregierung beschlossen.
Künftig erhalten arbeitsfähige Asylwerber im Burgenland Arbeitsangebote, erbracht werden soll diese im Bereich der Gemeinden oder des Landes. Dabei gibt es einen abgestuften Sanktionsmechanismus: Wer Arbeitsangebote zweimal verweigert, wird keine Leistungen aus der Grundversorgung mehr erhalten. Bei einem negativen Asylbescheid werden die Leistungen aus der Grundversorgung mit Monatsfrist automatisch eingestellt – es gibt nur mehr eine einmalige Rückkehrhilfe.
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