Österreichische Arbeitnehmer haben bei Elementarereignissen wie Hochwasserkatastrophen keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung.
Gemäß dem Gesetz besteht bei Elementarereignissen wie Hochwasserkatastrophen kein Anspruch auf Gehalt sfortzahlung. Die Zahlen sind alarmierend: Bis zu 840.000 Menschen leben in Österreich in Hochwassergebieten, schätzte das Landwirtschaftsministerium. Für diese Menschen heißt es: Sie müssen zumindest einmal im Leben mit einem Jahrhunderthochwasser rechnen. Das Risiko ist am höchsten im alpinen Raum sowie entlang der Donau.
Von anderen möglichen Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Orkanen oder Dürren können hingegen – vom Bodensee bis zum Neusiedler See – alle Österreicher betroffen sein. Wie sieht es für Katastrophenopfer dienstrechtlich aus? Das österreichische Arbeitsrecht sieht für Arbeitnehmer, die persönlich von einer Katastrophe betroffen sind, eine anlassbezogene Dienstfreistellung unter Fortzahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber für die Dauer bis zu einer Woche vor, erklärt das Arbeitsministerium. Diese Regelung umfasse nicht nur verkehrsbedingte Verhinderungen, die dem Arbeitnehmer einen Erreichen des Arbeitsortes unmöglich machen, davon seien auch Verhinderungen aufgrund von Aufräumarbeiten sowie Vorkehrungen für eine Naturkatastrophe erfasst, heißt es weiter. So weit, so gut. Ebenfalls haben heimische Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die Katastrophe in ihren Auswirkungen den Betrieb des Arbeitgebers betreffe (die Firma wurde beispielsweise eingeschneit oder überschwemmt) und dies als typisches Betriebsrisiko zu werten sei. Hier nun der Haken: Handelt es sich bei der Naturkatastrophe um ein umfassendes Elementarereignis, das in seiner Auswirkung über die Arbeitgebersphäre hinaus die Allgemeinheit trifft (beispielsweise eine ganze Region), sei keine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers vorgesehen. Genau dieser Elementarereignis-Status trifft allerdings auf Klimakatastrophen wie das jüngste September-Hochwasser in Niederösterreich zu
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