Jugendlicher wird von Behörde aus Wohnheim ausgewiesen und ohne Unterkunft gelassen

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Jugendlicher wird von Behörde aus Wohnheim ausgewiesen und ohne Unterkunft gelassen
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Ein 16-jähriger Jugendlicher in Österreich wurde von der Kinder- und Jugendhilfe aus einem Wohnheim ausgewiesen und für sechs Wochen ohne Unterkünfte oder Unterstützung gelassen. Die Behörde begründete die Entscheidung damit, dass der Jugendliche die in der Einrichtung geltenden Regeln wiederholt missachtet habe.

Ein 16-jähriger Jugendlicher in Österreich wurde von der Kinder- und Jugendhilfe aus einem Wohnheim ausgewiesen und für sechs Wochen ohne Unterkünfte oder Unterstützung gelassen. Die Behörde begründete die Entscheidung damit, dass er die in der Einrichtung geltenden Regeln wiederholt missachtet habe. Der Jugendliche wurde jedoch nicht darüber informiert, wie er sich verhalten müsse, um wieder in das Sozialsystem aufgenommen zu werden.

Die Kommunikation mit dem jungen Mann wurde von der Behörde eingeschränkt, und bei einer Mitarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe, die offiziell die Erziehungsberechtigte des Burschen ist, wurde ihm für die Dauer von sechs Wochen kein Termin gewährt. Der Jugendliche musste bei Bekannten unterkommen und in einer Notschlafstelle nächtigen. Erst nach einer Intervention erhielt er auch Lebensmittelgutscheine. Mittlerweile hat der 16-Jährige einen Sozialarbeiter zugewiesen bekommen, auch der Kinder- und Jugendanwalt hat sich eingeschaltet. Auch werde wieder daran gearbeitet, den Heranwachsenden unterzubringen.Die Landesregierung erklärte in einer Stellungnahme, dass die Unterkunftsgewährung in seltenen Einzelfällen 'auf Grund krasser und fortgesetzter Missachtung der in einer Betreuungseinrichtung geltenden Grundregeln' untragbar werde. Würden obdachlose Jugendliche 'die Kommunikation aufrecht halten', ist es auch möglich, mit ihnen abzustimmen, wo sie anderweitig Unterkunft erhalten', so das Land - allerdings war die Kommunikation mit dem 16-Jährigen von der Behörde aus eingeschränkt worden. Die Antwort der Mitarbeiterin wurde 'sozialpädagogisch als Auszeit gedacht, um die Ernsthaftigkeit der Situation klar zu machen'. Der Fall hat zu heftiger Kritik geführt. Der Kinder- und Jugendanwalt bemängelt, dass die Obdachlosigkeit als Erziehungsmaßnahme eingesetzt wird. Die Landesrätin (NEOS) nannte es 'absolut inakzeptabel', einen Minderjährigen ohne Unterkunft und angemessene Unterstützung zu belassen. Die Vorgehensweise der Behörde widerspreche fundamental dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, schutzbedürftige junge Menschen zu unterstützen und zu fördern. Auch sie forderte 'umfassende und transparente Aufklärung' und kündigte eine Anfrage an Schöbi-Fink an

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