„Der Tatverdacht gründet sich auf die Ermittlungen des BKA, insbesondere auf die Vernehmungen der Opfer Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus u.a.', heißt laut Aktenlage.
Den Beschuldigten wird schwerer Betrug vorgeworfen, dem Detektiv H. und seinem mutmaßlichen Komplizen K. sogarLaut der elf Seiten starken Festnahmeanordnung, die dem KURIER vorliegt, soll K. nach der Veröffentlichung der Video-Kurzversion versucht haben, „bisher nicht veröffentlichte Passagen der Videos“ anund Gudenus zu verkaufen. Zugleich sollte die Veröffentlichung neuer Video-Passagen durch „Bezahlung eines nicht näher genannten Geldbetrages“ vermieden werden.
Auch soll laut Anklagebehörde ein Online-Medium gegen Bezahlung mit Falschinformationen über die Ibiza-Macher gefüttert worden sein. Kurios: Der Medienmacher bestreitet den Vorgang.
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