Die Sondersitzung zum Heizungsgesetz ist vom Tisch. Die entscheidenden Lesungen sollen jetzt doch erst nach der Sommerpause stattfinden.
dem Antrag des Berliner CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann statt. Dieser sah wegen der Eile des Gesetzgebungsverfahrens seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Das BVerfG beschäftigte sich nicht mit dem Inhalt des Gesetzes, sondern nur mit dem parlamentarischen Verfahren und entschied, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzes nicht mehr in der laufenden Woche durchgeführt werden darf.
Das Gesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen vor allem mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Um die genaue Ausgestaltung des Gesetzes wurde innerhalb der Ampelkoalition lange gerungen.
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