Ein von der RBB-Personalvertretung angefertigtes Gutachten unterstellt formale Fehler und mangelnde Staatsferne in den Sendergremien.
Der RBB wird im eigenen Haus mit heftigen Vorwürfen konfrontiert. Ein Gutachten der betriebseigenen Personalvertretung stellte gravierende Fehler bei der Wahl der neuen Intendantin fest. Demnach sei die Belegschaft unrechtmäßig aus Wahlprozessen ausgeschlossen worden. Die Autoren des Gutachtens fordert nun eine Neuwahl, um den"eingetretenen rechtswidrigen Zustand beheben".
Der Führungsetage des Medienhauses wird in dem Papier Inkompetenz und Überforderung vorgeworfen. In der Konsequenz sei das Wahlverfahren chaotisch gehandhabt und mit mangelnder Chancengleichheit durchgeführt worden. Auch werfen die Autoren des Gutachtens den Vorsitzenden von Rundfunkrat und Verwaltungsrat vor, nach drei gescheiterten Wahlgängen den vierten Durchgang rechtswidrig angesetzt zu haben.
Kritisiert wurde bereits die Vorauswahl. Demnach hätte Ulrike Demmer – von 2016 bis 2021 Regierungssprecherin – aufgrund mangelnder Staatsferne nach verfassungsgesichtspunkten niemals Kandidatin werden dürfen. Auch die Landespolitik soll unbootsmäßig in den Prozess eingegriffen haben. So moniert das Gutachten einen Brief den Ministerpräsident Dietmar Woidke dem Verwaltungsrat in der Causa Intendantinnenwahl geschrieben hatte. Auch damit würden Mindeststandards bei der Trennung zwischen Politik und öffentlich-rechtlichem Rundfunk untergraben, so der Vorwurf.
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