Gutachten zur Berliner Wiederholungswahl: Gremien und Ausschüsse müssen neu gebildet werden. Berlin
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Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass es keine juristische Präzedenz für eine Wiederholungswahl gebe – aber das Verfahren ähnlich wie bei einer kompletten Neuwahl sei. Das gelte auch, wenn die Legislaturperiode wie vorgesehen fortgesetzt wird. Demnach werden die Abgeordneten bei der Wahl nicht in ihrem Amt bestätigt, sondern erhalten dieses neu – und müssen daher für all ihre aktuellen Ämter auch neu gewählt werden.
Wenn der Ältestenrat dieser Ansicht folgt, müssen nach der Wahl unter anderem das Präsidium, alle Fraktionen und auch die Ausschüsse neu gewählt werden. Das betrifft unter anderem auch den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln und den Verfassungsschutzausschuss.
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