Laut Gutachten war das Grundstück, dass die alte Dame an einen Unternehmer verkaufte, um ein vielfaches mehr Wert. Das zivilgerichtliche Urteil ist nicht rechtskräftig.
Laut Gutachten war das Grundstück, dass die alte Dame an einen Unternehmer verkaufte, um ein vielfaches mehr Wert. Das zivilgerichtliche Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein weiterer Grundstücksdeal am Traunsee, bei dem offenbar eine ältere Dame um zu wenig Geld ihre Immobilie verkauft hat, muss rückabgewickelt werden. Ein Sprecher des Landesgerichts Wels bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Oberösterreichischen Nachrichten“ . Die Immobilie wäre statt 324.000 Euro 2,9 Millionen Euro wert gewesen, so ein Gerichtsgutachten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eine damals 82-Jährige hatte 2019 ihr Bootshaus samt Seegrundstück am Traunsee an einen Unternehmer verkauft. Dieser bezahlte dafür insgesamt 324.000 Euro. Die Großnichte der mittlerweile verstorbenen Pensionistin brachte Zivilklage ein. Im Zuge des Verfahrens beauftragte das Landesgericht Wels einen Sachverständigen, der die Liegenschaft mit 2,9 Millionen Euro bewertete. Das Landesgericht urteilte nun, dass der Kauf rückabgewickelt werden muss.
Diese Urteile des Landesgerichts Wels sind ebenfalls nicht rechtskräftig. Die fünf schuldig gesprochenen Angeklagten haben noch im Gerichtssaal allesamt Rechtsmittel angekündigt, mittlerweile hat auch die Staatsanwaltschaft entschieden, Strafberufung einzulegen, teilte das Landesgericht Wels auf Anfrage mit. Ob der Freispruch des Notars rechtskräftig wird, ist noch offen, hier hat die Staatsanwaltschaft noch einen Tag Zeit, eine Nichtigkeitsbeschwerde anzukündigen.
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