Google muss für üble Kritik an Kinderärztin geradestehen

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Das Oberlandesgericht Wien entscheidet, dass Google für eine üble Kritik an einer Kinderärztin verantwortlich ist und medienrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

„Leider muss ich einen Stern geben, keiner ging nicht.“ So leitete ein gewisser „Peter 2016“ seine Bewertung der Wiener Neustädter Kinderärztin Monika Peter in deren Unternehmensprofil aufein. Was folgte, war eine üble Kritik an der Medizinerin; doch diese konterte mit rechtlichen Mitteln.

Mit durchschlagendem Erfolg: Weil Google die Rezension weder löschte noch deren Urheber bekannt gab, muss die weltgrößte Suchmaschine selbst für die zugefügte Kränkung geradestehen. Denn erstmals hat das Oberlandesgericht Wien in einem Urteil entschieden, dass Google bei einem solchen Unternehmensprofil, das auch auf Google Search und Google Maps als „Point of Interest“ aufscheint, Medieninhaber ist. Und daher medienrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Nach den Feststellungen des Landesgerichts Wr. Neustadt hat sich die Episode allerdings ganz anders zugetragen. Es konnte nämlich rekonstruiert werden, um welchen Anrufer an jenem Tag es sich gehandelt hatte . Und dass die Kommunikation doch um einiges anders verlaufen war: Demnach sei das Patientenkontingent bereit erschöpft gewesen, sodass der Sohn keinen Termin mehr bekommen könne. Er möge den eigenen Kinderarzt oder das Krankenhaus aufsuchen.

Schon das Landesgericht erkannte richtig, dass die Ärztin in der Beschreibung als äußerst schlechte, nämlich miserable Persönlichkeit dargestellt werde; indem ihr ein Verhalten vorgeworfen werde, das mit dem ärztlichen Berufsethos unvereinbar sei, werde sie in der öffentlichen Meinung herabgesetzt.

„Google ist Medieninhaber der Leserbriefe“, sagt Rechtsanwalt Passer triumphierend: „Ein Meilenstein für alle User und vor allem die Unternehmer!“Jeden Tag. Überall.

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