Glyphosat-Verbot verzögert sich um drei bis 18 Monate. Das im Juli beschlossene Gesetz wird nicht in Kraft treten. Staatsrechtler Bußjäger spricht von einem 'ordentlichen Fehler, der da passiert ist'. glyphosat umweltschutz monsanto
Martina Madner Redakteurin Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein hatte bekannt gegeben, dass im Juli vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat wegen eines"Formalfehlers" nicht kundzumachen. Das Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist.
Auf Anfrage der"Wiener Zeitung" sagt Peter Bußjäger, Professor für Staatsrecht, Verwaltungslehre und österreichisches Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck nun, dass sich damit das Verbot im besten Fall um drei Monate, im schlechtesten Fall um achtzehn Monate verzögern wird."Das ist ein bisschen mehr als ein Formalfehler, das ist schon ein ordentlicher Fehler, der da passiert ist.
Die Notifizierung findet nun aber nicht"automatisch" statt, Staatsrechtler Bußjäger hält folgendes Szenario für realistisch. Das Parlament hebt den Gesetzesbeschluss auf, bringt den selben Entwurf neu ein, lässt ihn dann aber – anders als beim ersten Versuch – notifizieren. Dafür bleibt üblicherweise eine dreimonatige Stillhaltefrist lang Zeit.
Gibt es aber Beanstandungen am Gesetz, verlängert sich diese Frist – im längsten Fall auf bis zu 18 Monate. Dann kann das Gesetz trotz Beanstandungen anderer zwar in Kraft treten, aber:"Sofern das Gesetz unionsrechtswidrig ist, könnte das ein Vertragsverletzungsverfahren zur Folge haben."Auf ein solches habe die EU auch wegen der fehlenden Notifizierung des Gesetzes hingewiesen, schrieb die Bundeskanzlerin in einem Brief an Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka .
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