Formalfehler: Bierlein stoppt Glyphosat-Verbot

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Gesetz wurde der EU nicht rechtzeitig übermittelt und wird daher nicht wie geplant zum 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

) die Verweigerung der Kundmachung des Gesetzes.

Diese - rechtlich ausdrücklich geforderte -"Notifizierung eines Entwurfes wurde jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführt", so die Bundeskanzlerin. Dies habe auch diebereits beanstandet und"auf die daraus folgenden Möglichkeiten eines Strafverletzungsverfahrens hingewiesen".

"Die von der Bundeskanzlerin angekündigte Vorgangsweise entspricht in keiner Weise der Staatspraxis und ist als völlig überschießend zu bezeichnen", kritisiertein einer Aussendung. Nicht die österreichische Bundeskanzlerin könne die EU-Konformität des Gesetzesbeschlusses prüfen, sondern allein der dafür zuständige

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