Mit der Einstufung haben die Staatsschützer mehr Kompetenzen für eine Beobachtung der Partei.
Das Gericht erklärte, dass"hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind".
Der sächsische Verfassungsschutz hatte im Dezember 2023 erklärt, den gesamten AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, nachdem dies zuvor nur bei der Partei-Jugendorganisation Junge Alternative in dem deutschen Bundesland der Fall war.Mit der Einstufung haben die Staatsschützer mehr Kompetenzen für eine Beobachtung der Partei.
Ähnlich sieht es in Bayern aus: Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München Anfang Juli als unbegründet zurück.In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Umfragen zufolge kann die AfD damit rechnen, stärkste Kraft im Dresdner Landesparlament zu werden.
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