Mit einem Eilantrag wollte der Landesverband der AfD Sachsen gegen die Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung vorgehen.
-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als"gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte diesen nach Angaben vom Dienstag ab.
Faeser hatte am Dienstag ein Verbot des Magazins von Chefredaktor Jürgen Elsässer ausgesprochen und in vier Bundesländern Räumlichkeiten, die in Zusammenhang mit dem Medienunternehmen stehen, durchsuchen lassen. Beschlagnahmt wurden dabei unter anderem eine Bühne sowie Exemplare von"Compact" und Datenträger.
Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtet seien Die AfD kann gegen die Entscheidung beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen Beschwerde einreichen Außerdem kritisierte die AfD das Verbot des rechtsextremen deutschen"Compact"-Magazins als schweren Schlag gegen die Pressefreiheit und warf Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor, kritische Berichterstattung unterdrücken zu wollen
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